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Kontakt Elmar Basse | Hypnose Hamburg

Kosten | Preise

Kosten

Die Preise für Hypnose belaufen sich werktags generell auf 150,00 Euro pro Sitzung, samstags auf 170,00 Euro.

(Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.)

Zahlungsvorgang

Die Begleichung des Honorars erfolgt direkt im Anschluss an die Sitzung per Barzahlung.

Anzahl der Sitzungen

Viele Menschen fragen sich, wie viele Sitzungen wohl erforderlich sind und wie hoch vermutlich die Kosten sein werden, die auf sie zukommen. Nähere Informationen finden Sie dazu auf meiner Seite zu den Wirkungsbedingungen von Hypnose sowie in den Informationen zum Thema Hypnose.

Hypnose wird in meiner Praxis als kurzzeitorientierte Hypnosetherapie angewandt. Bei vielen Anliegen (u.a. der Rauchentwöhnung) können schon eine einzige oder einige wenige Sitzungen zu der gewünschten Veränderung hinführen.

Nachsorge

Speziell für die Themen Rauchentwöhnung und Gewichtsreduktion biete ich auch kostenlose Nachsorgemöglichkeiten an. Nähere Informationen finden Sie hier:

  • kostenlose Nachsorge zur Rauchentwöhnung
  • kostenlose Nachsorge zur Gewichtsreduktion
Termine stornieren

Falls Sie einen von Ihnen vereinbarten Termin verschieben oder absagen möchten, so ist dies kostenfrei bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Für spätere Mitteilungen oder unentschuldigtes Fernbleiben behalte ich mir vor, einen Kostenbeitrag von 50% des Honorarbetrags zu berechnen.

Minderjährige

Minderjährige benötigen für die Hypnose eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Die Hypnose wird bei ihnen auch nur in Begleitung durch mindestens einen der beiden Elternteile durchgeführt.

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Krankenkassen

Generell lässt sich sagen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Hypnosebehandlung nicht übernehmen, da sie nicht zu deren Leistungskatalog gehört. Es kann allerdings in sehr seltenen Fällen Ausnahmen geben. Für nähere Informationen bitte ich, mit Ihrer Krankenkasse direkten Kontakt aufzunehmen und Ihr Anliegen zu schildern.

In den Tarifen der privaten Krankenkassen sind zwar sehr häufig Heilpraktikerleistungen enthalten. Allerdings wird die Hypnose der sogenannten heilpraktischen Psychotherapie zugerechnet. Es käme daher darauf an, ob Ihre private Krankenkasse tatsächlich auch die Kosten für heilpraktische Psychotherapie und im Speziellen die Hypnose übernimmt (und wenn ja: mit welchem Anteil).

Entsprechendes gilt auch in der Regel für private Zusatzversicherungen, bei denen ebenfalls meistens die Unterscheidung zwischen allgemeinen Heilpraktikerleistungen und heilpraktischer Psychotherapie getroffen wird, wobei dann sehr häufig nur die Kosten für Erstere übernommen werden.

Auch hier bitte ich, am besten im Voraus, das heißt noch vor der Terminvereinbarung in meiner Praxis, die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

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„Kosten-Nutzen-Rechnung“

Die medizinische Hypnose ist in Deutschland sehr verbreitet eine Privatleistung, was bedeutet, dass der Anbieter allein sein wirtschaftliches Risiko trägt und dafür sorgen muss, dass er nicht in eine finanzielle Schieflage gerät, die den Bestand seiner Praxis gefährden würde.

Ich bemühe mich, die Preise für meine Leistungen möglichst niedrig zu halten, indem ich mit einem hohen Zeitaufwand die Aufrechterhaltung der „Infrastruktur“ soweit möglich selbst organisiere (dazu gehört zum Beispiel auch meine Internetpräsenz, die ich nicht von externen Anbietern betreiben lasse, wodurch wiederum Kosten entstehen würden, die sich in höheren Preisen niederschlagen).

Gerade in Zeiten der Inflation ist es aber allgemein sinnvoll, die eigenen Ausgaben zu prüfen. Ich möchte auf diesen Internetseiten sachlich informieren. Dazu gehört auch der Hinweise, dass es andere, alternative Wege der psychischen Heilbehandlung gibt, die von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden.

Nähere Informationen zu den Erstattungsmöglichkeiten für Psychotherapie (und auch die medizinische Hypnose zählt zur Psychotherapie, insofern sie ja eine Heilbehandlung darstellt) finden Sie beispielsweise unter dem folgenden Link, unter dem auch das Antragsverfahren für die Übernahme von psychotherapeutischen Leistungen beschrieben ist:

Wege zur Psychotherapie

Eine Reihe von inhaltlichen Anliegen wird von den deutschen Krankenkassen allerdings gar nicht oder nur unter sehr eingegrenzten Bedingungen finanziert. Dazu zählt beispielsweise die Rauchentwöhnung, für die es vonseiten der Krankenkassen zwar Angebote gibt, die aber (zumindest aufseiten der gesetzlichen Krankenkassen) sehr häufig Gruppenbehandlungen sind.

Eine Berechnungsmöglichkeit des rein finanziellen Nutzens (also abgesehen von dem meines Erachtens viel größeren gesundheitlichen Nutzen) finden Sie unter dem folgenden Link:

Rauchfrei Rechner

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